Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
„kostenlose Fahrzeugrücknahme“
Arbeitsgemeinschaft Altauto Deutschland (Verbund deutscher Autoverwerter)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltungsbereich
Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetportals kostenlosekfzabholung.de („AGB“) durch. Ihr Zugriff auf diese Seite basiert auf der Grundlage dieser AGB. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschlands sowie die Gesetze und Regelungen der Europäischen Union.
2. Zweck
Diese Webseite dient dem Zweck, jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit einer Rücknahme von Alt- und unfallbeschädigten Fahrzeugen zu ermöglichen.(AltfahrzeugV vom 21.6.2002, BGBl. I, S. 2199)
Die gesetzlich vorgeschriebene Trockenlegung mit der eine mindestens 85%´ige Rückfuehrung sämtlicher Bauteile und Betriebsflüssigkeiten verbunden ist, verursacht für z. B. einen Klein- u. Mittelklassewagen Kosten von durchschnittlich 120,-€.
Zur Zeit liegen die Erlöse für Sekundärrohstoffe europaweit im Keller. Die Rücknahme, Trockenlegung, und Demontage ist z. Zt. nicht kostendeckend. Der Fahrzeughalter hat sich deshalb als Abfallverursacher an den Kosten für die Trockenlegung mit einem Betrag von 50,-€ zu beteiligen.
3.Standgebühren/ Standzeit
Die Arge-Altauto übernimmt keine Standgebühren die ggf. bei Abschleppdiensten oder Autohäusern anfallen. Der Auftrag zur Abholung gilt für beide Seiten als verbindlich, wenn die Anmeldung zur Abholung
eingetragen worden ist.
4. Gewährleistung
Die Arge-Altauto gewährleistet, das das oder die zur Abholung gemeldete/n Fahrzeug/e binnen 8 Werktagen nach Eingang des Auftrages vom Fahrzeughalter oder dem gemeldeten Standort abgeholt wird/werden.
5. Fahrzeughalter
Der Fahrzeughalter hat Anspruch auf den Erhalt des Verwertungs-nachweises oder eines Kaufvertrages. Ist ein Restwert über eine Restwertbörse ermittelt worden, kann die Arge-Altauto dieses Fahrzeug zum Restwert übernehmen.
Der Fahrzeughalter gewährleistet, das Fahrzeug innerhalb der vorgenannten 8 Werktage zur Abholung bereit steht und das Fahrzeug nicht anderweitig zur Abholung angemeldet worden ist.
Hat der Fahrzeughalter die Übernahmebescheinigung unterzeichnet, so gilt diese Bescheinigung als Vertragsdokument und ist rechtsverbindlich. Sollte der Fahrzeughalter dann jedoch das Fahrzeug nicht an die Arge-Altauto abgeben, ist durch den Fahrzeughalter eine Aufwandsentschädigung von 100 € zzgl. der gesetzl. Mwst.nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Tagen zu zahlen.
6.Datenschutzhinweis
Die Arge-Altauto weist vorsorglich darauf hin, dass eine Weiter- oder Herausgabe von Personen- oder Firmenbezogenen Daten auch gegenüber Behörden nicht erfolgen wird.
7. Salvatoresche Klausel
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entsprechen.
Stand: 1.7.2008 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gottfried A. Höll
„kostenlose Fahrzeugrücknahme“
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltungsbereich
Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetportals kostenlosekfzabholung.de („AGB“) durch. Ihr Zugriff auf diese Seite basiert auf der Grundlage dieser AGB. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschlands sowie die Gesetze und Regelungen der Europäischen Union.
2. Zweck
Diese Webseite dient dem Zweck, jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit einer Rücknahme von Alt- und unfallbeschädigten Fahrzeugen zu ermöglichen.(AltfahrzeugV vom 21.6.2002, BGBl. I, S. 2199)
Die gesetzlich vorgeschriebene Trockenlegung mit der eine mindestens 85%´ige Rückfuehrung sämtlicher Bauteile und Betriebsflüssigkeiten verbunden ist, verursacht für z. B. einen Klein- u. Mittelklassewagen Kosten von durchschnittlich 120,-€.
Zur Zeit liegen die Erlöse für Sekundärrohstoffe europaweit im Keller. Die Rücknahme, Trockenlegung, und Demontage ist z. Zt. nicht kostendeckend. Der Fahrzeughalter hat sich deshalb als Abfallverursacher an den Kosten für die Trockenlegung mit einem Betrag von 50,-€ zu beteiligen.
3.Standgebühren/ Standzeit
Die Arge-Altauto übernimmt keine Standgebühren die ggf. bei Abschleppdiensten oder Autohäusern anfallen. Der Auftrag zur Abholung gilt für beide Seiten als verbindlich, wenn die Anmeldung zur Abholung
eingetragen worden ist.
4. Gewährleistung
Die Arge-Altauto gewährleistet, das das oder die zur Abholung gemeldete/n Fahrzeug/e binnen 8 Werktagen nach Eingang des Auftrages vom Fahrzeughalter oder dem gemeldeten Standort abgeholt wird/werden.
5. Fahrzeughalter
Der Fahrzeughalter hat Anspruch auf den Erhalt des Verwertungs-nachweises oder eines Kaufvertrages. Ist ein Restwert über eine Restwertbörse ermittelt worden, kann die Arge-Altauto dieses Fahrzeug zum Restwert übernehmen.
Der Fahrzeughalter gewährleistet, das Fahrzeug innerhalb der vorgenannten 8 Werktage zur Abholung bereit steht und das Fahrzeug nicht anderweitig zur Abholung angemeldet worden ist.
Hat der Fahrzeughalter die Übernahmebescheinigung unterzeichnet, so gilt diese Bescheinigung als Vertragsdokument und ist rechtsverbindlich. Sollte der Fahrzeughalter dann jedoch das Fahrzeug nicht an die Arge-Altauto abgeben, ist durch den Fahrzeughalter eine Aufwandsentschädigung von 100 € zzgl. der gesetzl. Mwst.nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Tagen zu zahlen.
6.Datenschutzhinweis
Die Arge-Altauto weist vorsorglich darauf hin, dass eine Weiter- oder Herausgabe von Personen- oder Firmenbezogenen Daten auch gegenüber Behörden nicht erfolgen wird.
7. Salvatoresche Klausel
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entsprechen.
Stand: 1.7.2008 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gottfried A. Höll
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